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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftrag und Vollmacht
Der Käufer beauftragt und bevollmächtigt EU Neuwagendiscount GmbH, das Fahrzeug auf seinen Namen zu kaufen, einzuführen und zu verzollen. Gleiches gilt für die Typenbefreiung und alle anderen Formalitäten.
2. Kaufpreis
Kaufpreis gleich Nettopreis. Darin enthalten sind sämtliche anfallenden Kosten, inklusive der jeweils geltenden Schweizer Mehrwertsteuer. Als Kaufpreisänderungen gelten ausschließlich die unter Ziffer 3 genannten.
3. Preisänderungen
3.1 Sollte sich der Mehrwertsteuersatz im Zeitraum von der Bestellung bis zur Auslieferung ändern, so werden diese Änderungen direkt an den Käufer weitergegeben.
3.2 Basis des vereinbarten Preises für das gekaufte Fahrzeug ist der bei Vertragsabschluss gültige Katalogpreis. Treten Preisänderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als fünf Monate, ist die EU Neuwagendiscount GmbH berechtigt, den Kaufpreis anzupassen.
3.3 Bei Verkauf von Lager-Fahrzeugen ist der in der Bestellung genannte Preis, bis zur Übergabe, bindend.
3.4 Für EU Neuwagendiscount GmbH unvorhersehbare Preiserhöhungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Einzelfall kann ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Dies bedarf jedoch der Schriftform und ausdrücklichen Zustimmung der EU Neuwagendiscount GmbH.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleibt das Fahrzeug im Eigentum von EU Neuwagendiscount GmbH. EU Neuwagendiscount GmbH ist zudem berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
5. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Ablieferung
Die Ablieferung des Fahrzeuges an den Käufer erfolgt am Sitz der EU Neuwagendiscount GmbH in Villmergen/AG oder nach Vereinbarung und gegen Aufpreis am vom Käufer gewünschten Ort.
7. Haftung für Sachmängel (Garantie)
7.1. Beim gekauften Fahrzeug besteht zum Zeitpunkt des Kaufes eine Herstellergarantie, welche vom Käufer gegenüber dem Hersteller beansprucht werden kann. Die Herstellergarantie beginnt mit dem entsprechenden Datum im Serviceheft zu laufen.
Von EU Neuwagendiscount GmbH werden Gewährleistungen sowie jede Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden, ausdrücklich wegbedungen.
7.2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
7.2.1 Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer ausschließlich bei einem vom Hersteller oder offiziellen Marken - Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen. Dieser Betrieb wird im folgendem „Vertragshändler" genannt.
7.2.2. EU Neuwagendiscount GmbH selbst ist kein Vertragshändler und kann somit auch nicht als Erfüllungsgehilfe zur Beseitigung von Mängeln während der Garantiezeit für den Hersteller bzw. offiziellen Marken-Importeur auftreten.
7.2.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Gegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Vertragshändler zu wenden.
7.2.4 Ersetzte Teile werden dann Eigentum des Herstellers bzw. offiziellen Marken-Importeurs oder dessen Vertragshändler.
7.2.5. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche ausschließlich an den Hersteller bzw. offiziellen Marken-Importeur geltend machen.
7.3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
7.4. In den Ländern der europäischen Gemeinschaft bieten Hersteller ihre Fahrzeuge in unterschiedlicher Serienausstattung an.
Allein die Tatsache, dass ein Fahrzeug aus dem europäischen Ausland Ausstattungsmerkmale, die in einem anderen Land zur „Serienausstattung" zählen, nicht aufweist, stellt noch keinen Mangel am Kaufgegenstand dar. Lediglich fehlende, vertraglich zugesicherte Ausstattungsmerkmale können zu einer Mängelrüge führen.
7.5. Sollte ein Ausstattungsmerkmal, welches dem Käufer im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt wurde, fehlen, so ist dieser Mangel nicht beim Vertragshändler, sondern direkt EU Neuwagendiscount GmbH anzuzeigen. EU Neuwagendiscount GmbH hat dann das Recht, statt der Behebung des Mangels dem Käufer eine angemessene Entschädigungszahlung anzubieten. Sollten EU Neuwagendiscount GmbH und der Käufer sich über die Höhe der Entschädigungszahlung nicht einigen können, so gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Vertragunterzeichnung für dieses Ausstattungsmerkmal des jeweiligen Herkunftslandes des Fahrzeuges als Entschädigungsbetrag.
8. Verzug durch EU Neuwagendiscount GmbH
Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach ungenutztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden.
Wird im Vertrag das Lieferdatum mit „ca." oder „voraussichtlich" angegeben, so tritt die Fälligkeit 60 Tage nach dem Zirkadatum ein, und erst ab diesem Zeitpunkt kann der Käufer EU Neuwagendiscount GmbH durch Mahnung in Verzug setzen.
Gegenüber EU Neuwagendiscount GmbH können keine Schäden geltend gemacht werden, welche nicht durch EU Neuwagendiscount GmbH selber verursacht und verschuldet wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden, welche durch Lieferverzögerung oder vollständigen Lieferausfall entstanden und vom Hersteller, Lieferanten, Transporteur und/oder offiziellen Marken-Importeur, Streiks, höherer Gewalt und ähnlichem verursacht wurden.
9. Verzug durch den Käufer
Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug, so hat EU Neuwagendiscount GmbH schriftlich eine Nachfrist von 15 Tagen anzusetzen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist kann EU Neuwagendiscount GmbH.
9.1. Auf Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen, oder 9.2. Vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug freihändig verwerten. Ein daraus entstehender Schaden, Umtriebe und/oder ein entgangener Gewinn können vom in Verzug geratenen Käufer eingefordert werden.
Bei Vertragsrücktritt durch den Käufer vor Anlieferung des Fahrzeuges gelten ebenfalls die Bestimmungen 9, 9.1 oder 9.2.
Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins liegt 3% p.a. über dem Zinssatz, welcher die Credit Suisse Leasing Privatpersonen für Autoleasing mit einer Laufzeit von 36 Monate anbietet.
10. Gefahr für Untergang oder Wertminderung
EU Neuwagendiscount GmbH trägt die Gefahr für Untergang oder Wertminderung des gekauften Fahrzeuges bis zu dessen Übergabe.
Ist der Käufer mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug, und ist die schriftlich angezeigte Nachfrist von 15 Tagen ungenutzt verstrichen, geht die Gefahr auf den Käufer über.
11. Gerichtsstand
Der Kaufvertrag sowie die Rechtsbeziehungen der Parteien daraus unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort für beide Parteien und Betreibungsort für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist Villmergen/AG. Gerichtsstand ist ausdrücklich Bremgarten AG. EU Neuwagendiscount GmbH ist jedoch befugt, den Käufer auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
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